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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HiveNet GmbH

Software as a Service (SaaS)-Vertrag

1. Gültigkeit und Anwendungsbereich

1.1

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der Software Applikation „PLANUX“ sind integrierenden Bestandteil des zwischen der Kundin bzw. dem Kunden (der „Kunde“) und der HiveNet GmbH (der „Provider“) über die Zurverfügungstellung der Software Applikation „PLANUX“ geschlossenen Abonnementsvertrag (der „Vertrag“).

1.2

Die vorliegenden AGB sind verbindlich, sowohl für Nutzer, bzw. Unternehmen wie auch für die HiveNet GmbH. Mit der Bestätigung der AGB anhand der Registrierung einer Dienstleistung der HiveNet GmbH, erklärt der Kunde, dass er den Inhalt zur Kenntnis genommen und verstanden hat und diese AGB vollumfänglich akzeptiert. Der Kunde wird bei Vertragsabschluss explizit von der HiveNet GmbH auf die aktuellen AGB hingewiesen.

2. Änderungsrecht

Der Provider behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit einseitig zu ergänzen, anzupassen oder zu ändern. Änderungen werden mindestens 30 Tage bevor sie in Kraft treten auf der öffentlich zugänglichen Planux-Website der HiveNet GmbH publiziert. Sämtliche Kunden werden zudem via E-Mail oder direkt über die Applikation über allfällige Änderungen informiert. Spätestens bei definitivem Inkrafttreten der neuen AGB muss der Kunde sein Einverständnis zu den Änderungen geben, ansonsten ist ein weiterer Zugriff auf die Applikation „PLANUX“ nicht mehr möglich. Erhöht der Provider die Preise oder werden durch die Änderungen der Vertragsbestimmungen wesentliche Vertragspflichten des Providers zum Nachteil des Kunden geändert, hat der Kunde das Recht, die Dienstleistung mit einer Frist von 30 Tagen seit Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich auf das Monatsende zu kündigen. Der Kunde akzeptiert die neuen AGB mit der nächsten Nutzung der Dienstleistung. Die aktuelle Version der AGB ist jederzeit öffentlich zugänglich und ausdruckbar auf der Planux-Website der HiveNet GmbH.

3. Vertragsgegenstand

3.1

Der Provider erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich der Software „PLANUX“, welche auf das Mobiltelefon oder ein anderes mobiles Gerät (Endgerät) heruntergeladen werden kann, den ortsunabhängigen Empfang („Dienstleistung“). Mit der Bestellung und Login der Applikation „PLANUX“ akzeptiert der Kunde die jeweils geltenden Preise gemäss Publikation auf der Website planux.ch und dem Memberbereich in der Applikation. Die Preise können vom Provider jederzeit angepasst werden.

3.2

Gegenstand des Vertrages ist:

  1. die Überlassung der Software des Providers zur Nutzung über das Internet und;

  2. die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting).
     

3.3

Der Umfang der Dienstleistung kann durch den Provider jederzeit ausgebaut, eingeschränkt, verändert und teilweise oder ganz eingestellt werden. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung und einen bestimmten Umfang der Dienstleistung. So sind beispielsweise die Einschränkung oder Änderung des Kalenders oder weitere Beispiele jederzeit und ohne Vorankündigung möglich.

4. Softwareüberlassung

4.1

Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software-Applikation “PLANUX“ in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

4.2

Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades erweitern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Planux-Website (planux.ch) des Providers.

 

4.3

Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.

5. Nutzungsrechte an der Software

5.1

Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software „PLANUX“ während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäss zu nutzen.

5.2

Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt ist.

5.3

Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.

5.4

Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch Dritte ausgeschlossen ist.

6. Data-Hosting

6.1

Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten abrufbar sind.

6.2

Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

6.3

Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.

6.4

Der Provider ist verpflichtet, im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider regelmässig Backups vornehmen.

6.5

Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Provider während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht. Die Herausgabe ist nur über die durch die Software bereitgestellten Exportfunktionen möglich. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Verwendung/Nutzung der Daten geeignete Software.

6.6

Nach Kündigung des Vertrages ist der Kunde noch während eines Monats (ab Kündigungstermin) berechtigt die Herausgabe seiner Daten unter den Bestimmungen von Ziffer 6.6 vorstehend zu verlangen. Der Provider ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu speichern. Der Provider hat das Recht sämtliche Daten des Kunden 3 Monate nach der Kündigung des Abonnements unwiderruflich zu löschen. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von Daten verlangen und sind diese beim Provider noch vorhanden, so gibt der Provider die Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus.

7. Support & Kundendienst

Der Provider wird Anfragen (per E-Mail oder Hilfeseite) des Kunden zur Software „PLANUX“ innerhalb der auf der Website www.hivenet.ch veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten.

8. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

8.1

Die Software ist grundsätzlich 24 Stunden pro Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Der Provider übernimmt jedoch explizit keine Garantie für den unterbruchfreien Betrieb der Software und aller angebotener Dienstleistungen. Ungeplante Betriebsunterbrüche werden im Interesse aller Parteien so rasch wie möglich behoben, berechtigten den Bewerber jedoch nicht zur Forderung von Ersatzansprüchen. Eine Unterbrechung des Betriebes zwecks Unterhalt- und Wartungsarbeiten wird vorhergehend den Kunden mitgeteilt.

8.2

Für die korrekte und zeitgerechte Übermittlung sämtlicher digitaler Kommunikation kann der Provider keine Garantie übernehmen, da dabei mit externen Partnern wie beispielsweise Internetprovidern zusammengearbeitet wird. Für direkte Schäden oder Folgeschäden, welche aus einer nicht erfolgten oder verspäteten Zustellung einer Benachrichtigung hervorgehen, wird jegliche Haftung ausdrücklich abgelehnt.

9. Pflichten des Kunden

9.1

Der Kunde ist für die Beschaffung, Einrichtung und Instandsetzung eines funktionstüchtigen Endgeräts verantwortlich, welches den vom Provider kommunizierten Systemvoraussetzungen gemäss Ziffer 11 genügt.

9.2

Der Kunde hat die für den Bezug der Dienstleistung notwendige Applikation selbständig auf dem Endgerät zu installieren.

 

9.3

Der Kunde ist verpflichtet, die über die Software zugänglich gemachten Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen.

9.4

Der Provider haftet nicht für die durch Kunden über die Software publizierten und verbreiteten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Links und dergleichen). Der Kunde allein ist verantwortlich für diese Inhalte.

9.5

Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung – verantwortlich.

9.6

Der Kunde muss bei erstmaliger Nutzung der Software selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Er informiert den Provider unverzüglich von jeder unbefugten Verwendung „User ID“ und Passwort oder anderweitigen Angriffen auf die Sicherheit. In solchen Fällen wird der Provider im Einvernehmen mit dem Kunden die „User ID“ und Passwort des Kunden ändern.

9.7

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Vervielfältigung der Software anzufertigen bzw. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.

 

9.8

Der Kunde hat die Verbreitung von Viren zu verhindern und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen sowie eine übermässige Belastung der Netze durch ungezielte und unsachgemässe Verbreitung von Daten („Spamming“) zu unterlassen. Verletzt der Kunde diese Pflichten, ist der Provider berechtigt, den Account des Kunden zu sperren. Der Kunde ist dem Provider für hieraus entstandene Schäden ersatzpflichtig.

 

9.9

Bei Verdacht auf eine widerrechtliche, unsittliche oder nicht vertragsgemässe Verwendung von der Software kann der Provider jederzeit das Konto des entsprechenden Nutzers, bzw. Unternehmens ohne vorgängige Ankündigung mit sofortiger Wirkung sperren. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von fremden Personendaten, bewusster Identitätsfälschung, Täuschung oder Hochladen von Dokumenten und Bildern mit strafbaren Inhalten wie beispielsweise rassistischer, diskriminierender, beleidigender oder sexueller Natur. Der Provider behält sich in Missbrauchsfällen eine strafrechtliche Verfolgung vor.

9.10

Bei einem Verstoss eines Kunden gegen seine Pflichten steht dem Provider das Recht zur fristlosen Kündigung zu. Bei Verdacht auf Verstoss kann der Provider bis zur Aufklärung die betroffenen Inhalte der Webseite vorübergehend sperren. Eine Sperrung hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber dem Provider und berechtigt den Kunden in keinem Fall zu Rückbehalt, Abzug/Minderung, Verrechnung o.ä.

9.11

Der Kunde haftet für Schäden, die der Provider durch Verletzung seiner vertraglichen und anderweitigen Pflichten, so insbesondere durch die Publikation von rechtswidrigen, sittenwidrigen oder sonst wie die Rechte Dritter verletzenden Inhalten oder Verweisen auf der Plattform erwachsen. Der Kunde stellt dem Provider diesbezüglich gegenüber allfälligen Drittansprechern frei und übernimmt sämtliche Kosten einschliesslich diejenigen einer allfälligen Rechtsvertretung.

10. Entgelt

10.1

Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das gemäss seinem Abo vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.

10.2

Der Provider wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.

 

10.3

Der Provider ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Vergütungen sowie die Preisliste jeweils auf das Ende einer Vertragsperiode für die darauf folgende Vertragsperiode anzupassen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Anpassung gilt als erteilt, wenn der Kunde einer Preisanpassung nicht innert der Zahlungsfrist der Faktura schriftlich widerspricht.

 

10.4

Die geschuldete Vergütung berechnet sich aufgrund der vom Kunden gewählten Leistungen des Providers. Wird die vereinbarte Leistung überschritten, ist eine zusätzliche Vergütung gemäss der des Providers aktuell publizierter Preisliste geschuldet und wird als zusätzliche Rechnung fakturiert. Bei Unterschreitung der vereinbarten Leistung bleibt der Kunde zur vollen Vergütung verpflichtet.

 

10.5

Der Provider wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung periodisch im Voraus in Rechnung stellen. Die Rechnung wird jeweils innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

10.6

Bei Verzug ist der Provider berechtigt, eine Mahngebühr einzufordern.

10.7

Der Provider ist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, wenn der Kunde mit einer Zahlung mehr als einen Monat im Verzug ist. Eine aufgrund eines Zahlungsverzugs ausgelöste Leistungsverweigerung durch den Provider stellt keinen wichtigen Grund für eine fristlose Beendigung des Vertrages durch den Kunden dar. Für eine Wiederaufschaltung der Leistung erhebt der Provider eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00.

10.8

Bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung können Verbindungsgebühren für die Nutzung des mobilen Datenverkehrs (inklusive Roaming-Gebühren) anfallen. Dem Kunden werden diese Verbindungsgebühren im Rahmen seines Abonnementsvertrages bei seinem Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt.

11. Systemvoraussetzung

11.1

Die Systemvoraussetzungen für die Dienstleistung sind online auf der Website planux.ch abrufbar. Der Provider behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Dienstleistung (oder gewisse Funktionen/Teile davon) von Systemvoraussetzungen abhängig zu machen. Deshalb ist es möglich, dass die Dienstleistung nicht für alle Endgeräte verfügbar ist (abhängig vom Endgerät und/oder spezifischen Systemanforderungen von Teile der Dienstleistung).

12. Gewährleistung/Haftungsrechtliche Beschränkung

12.1

Der Provider leistet für die Funktions‐ und die Betriebsbereitschaft der Software Gewähr.

12.2

Durch den Provider erstellte und publizierte Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und aufbereitet, jedoch wird keinerlei Garantie dafür übernommen, dass die vermittelten Daten und Informationen richtig, fehlerfrei und vollständig sind.

 

12.3

Der Provider lehnt grundsätzlich jede Haftung für die von Kunden erfassten Daten, Inhalte und Dokumente ab. Dies gilt auch bei einem entstandenen Datenverlust seitens des Kunden, wie beispielsweise durch Falscheingabe.

 

12.4

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

 

12.5

Der Provider haftet nicht für allfälligen direkten oder indirekten Schaden und allfällige Folgeschäden, welche als Folge des Gebrauchs von Daten, Informationen und Material des Providers, durch das Angebot und die Leistungen der Software oder durch Zugriff über Links auf andere Websites entstehen. Der Provider übernimmt zudem keine Haftung, dass Informationen, Inhalte, Daten oder Software, welche(s) über den Provider zugänglich sind, verfügbar, richtig, vollständig und aktuell sowie frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind.

12.6

Der Provider haftet sodann nicht für Schäden, die als Folge eines Unterbruchs oder einer technischen Störung des Providers entstanden sind. Auch kann der Provider nicht für Schäden haftbar gemacht werden, welche durch das Verhalten von Kunden entstanden sind.

12.7

Der Provider haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu den vertragsgegenständlichen Speichermedien. Gleiches gilt bei Stromausfällen, Ausfällen von Speichermedien oder sonstigen Störungen, die nicht im Einflussbereich des Providers stehen (beispielsweise Funktionsbeeinträchtigungen beim Endgerät).

12.8

Bei Vertragsverletzungen haftet der Provider für den nachgewiesenen Schaden, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Bei Vertragsverletzungen haftet der Provider nur für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Provider nicht für Folgeschäden, entgangener Gewinn oder Datenverluste. Er haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung seiner Dienstleistungen. Der Provider haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Sturm usw.), kriegerische Ereignisse, Streik, Stromausfall, Virenbefall usw.

 

12.9

In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die gegenseitige Haftung der Vertragsparteien auf den Betrag der monatlichen Zugangsgebühren in den letzten sechs Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.

 

12.10

Der Kunde haftet vollumfänglich für die Rechtmässigkeit der über die Software zugänglich gemachten Inhalte.

 

12.11

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

 

12.12

Der Provider ist zur sofortigen Sperre der Software berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

13. Laufzeit/Kündigung/Auflösung

13.1

Das Vertragsverhältnis kommt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und der expliziten Zustimmung der vorliegenden AGB zustande. Derzeit besteht für den Kunden die Möglichkeit frei zwischen Monats- und Jahresabos zu wählen.

 

13.2

Monatsabos werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils per Ende Monat gekündigt werden. Die Rechnungsstellung des Monatsabos erfolgt monatlich im Voraus.

 

13.3

Jahresabos werden für die Zeitdauer von einem Jahr abgeschlossen. Sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Jahresfrist kündigt, verlängert sich das Abo jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die Rechnungsstellung des Jahresabos erfolgt jährlich im Voraus.

13.4

Form der Kündigung: Die Kündigung muss per E-Mail an info@hivenet.ch geschickt werden.

 

13.5

Dem Nutzer steht es jederzeit frei, sein Konto zu kündigen und damit dieses Rechtsverhältnis zu beenden. Bereits bezahlte Leistungen können nicht zurückgefordert werden. Durch die Kündigung des Kontos werden alle Daten, Informationen, Inhalte, Statusmeldungen, Benachrichtigungen und sämtliche beim Provider gespeicherten elektronischen Dokumente für den Kunden nicht mehr verfügbar. Diese Aktion ist unwiderruflich und endgültig.

13.6

Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor, wenn der Kunde

  1. in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;

  2. mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde;

  3. bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;

  4. bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen durch den Kunden.
     

14. Geheimhaltung

14.1

Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts--‐ oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Provider verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.

 

14.2

Der Provider ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ermächtigt, Nutzerdaten für betriebliche Zwecke (insb. Marktforschung) zu speichern und auszuwerten. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

 

15. Datenschutz

Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Diese ist permanent auf der Homepage der HiveNet sowie auf www.planux.ch aufgeschaltet. Der Kunde erklärt, dieses Dokument zu kennen.

16. Immaterialgüterrechte

Alle Immaterialgüterrechte an den Dienstleistungen, der Software „PLANUX“, der Website und der Dokumentation über die Dienstleistungen verbleiben im Eigentum des Providers.

17. Mitteilungen

17.1

Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die bei der Registrierung des Kunden bzw. auf der Homepage des Providers angegebene Adressen zu richten. Die Übersendung via E‐Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Mitteilungen des Providers an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E‐Mail‐Adresse gelten in jedem Fall als schriftliche Mitteilung.

 

17.2

Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

 

18. Salvatorische Klausel

Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.

 

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

19.1

Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CiSG).

19.2

Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird der Sitz des Providers als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

 

Herzogenbuchsee, Januar 2020

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